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Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes, darf eine mündliche Verhandlung in einem gerichtlichen Beschwerdeverfahren nur dann unterbleiben, wenn in der Beschwerde kein für die Beurteilung relevanter Sachverhalt behauptet wird, der dem Ergebnis des behördlichen Ermittlungsverfahrens widerspricht oder darüber hinaus geht.
Wird demgegenüber durch die Beschwerde die Glaubwürdigkeit verschiedener Quellen in Frage gestellt, die die Grundlage für die behördliche Beweiswürdigung darstellen, stellt dies ein substantiiertes Bestreiten dieser dar. Unterbleibt eine mündliche...
Art. 2 lit. n Dublin III-VO verlangt gesetzlich festgelegte Kriterien zur Konkretisierung der im Unionsrecht für die Verhängung von Schubhaft in Art. 28 Abs. 2 Dublin III-VO normierten Voraussetzung des Vorliegens von „Fluchtgefahr“.
Die innerstaatlich normierten Tatbestände des § 76 Abs. 2 FPG enthalten für sich betrachtet keine ausreichend gesetzlich festgelegten objektiven Kriterien für die Annahme von erheblicher Fluchtgefahr im Sinne der Dublin III-VO.
Auch nach der Einführung von Art. 3 Abs. 3 AsylG ist die bisherige Rechtspraxis in Bezug auf Personen, die ihr Asylgesuch mit einer Wehrdienstverweigerung oder Desertion im Heimatstaat begründen, weiterhin gültig. Eine Wehrdienstverweigerung oder Desertion vermag nicht alleinig, sondern nur dann die Flüchtlingseigenschaft zu begründen, wenn damit eine Verfolgung im Sinne von Art. 3 Abs. 1 AsylG verbunden ist.
Das Interesse eines Antragsstellers, von der Abschiebung in einen Mitgliedstaat einstweilen verschont zu bleiben, überwiegt, wenn aufgrund mangelnder Erkenntnisse über die tatsächliche Lebenssituation von Flüchtlingen in diesem Drittstaat und negativer Berichterstattungen dort keine sichere Lebenssituation gewährleistet ist.
Soweit negative Berichte über die Aufnahmesituation von Asylsuchenden sowie über unmenschliche und erniedrigende Behandlungen eines Erstaufnahmestaates darauf hinweisen, dass ein Antragssteller in einem solchen Land gegebenenfalls nicht sicher wäre, muss dem Antragsteller, der eine Abschiebeentscheidung anficht und der ein Interesse daran hat in dem Mitgliedstaat zu bleiben, im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung, die aufgrund des offenen Ausgangs der Hauptsacheentscheidung, zu seinen Gunsten ausfällt, dass Recht eingeräumt werden bis zur...
Für den Asylantrag eines unbegleiteten Minderjährigen in einem Mitgliedstaat, der in diesem Mitgliedstaat keine Familienangehörigen hat, ist dieser Mitgliedstaat auch dann zuständig, wenn der Antragsteller auch in anderen Mitgliedstaaten Asylanträge gestellt hat und diese rechtskräftig abgewiesen wurden, sofern sich der Antragsteller nach der Antragstellung in dem betreffenden Mitgliedstaat aufhält.
Die Zuständigkeit für einen Asylantrag eines unbegleiteten Minderjährigen geht nicht durch die bloße Annahme eines Wiederaufnahmegesuchs auf einen unzuständigen Mitgliedstaat über.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erlaubt die Überstellung einer Frau und ihres Kleinkindes nach Italien aufgrund der Dublin-Verordnung. Nach Ansicht des Gerichts konnten die Beschwerdeführer nicht ausreichend substantiiert nachweisen, dass sie in Italien der Gefahr ausgesetzt sind, obdachlos zu werden.
Das BVerfG weist jedoch darauf hin, dass die mit der Rückführung befassten deutschen Behörden geeignete Vorkehrungen treffen müssen, um den Schutz des Kleinkindes zu gewährleisten.
Angesichts der seit dem 10. Juni 2014 eingetretenen veränderten Sicherheitslage droht Angehörigen der jesidischen Glaubensgemeinschaft in der Provinz Ninive (Mosul) eine allein an ihren Glauben anknüpfende Verfolgung, vor der sie weder effektiven Schutz von Seiten des irakischen Staats noch seitens schutzbereiter Organisationen erhalten können und vor der sie auf absehbare Zeit auch in anderen Gebieten des irakischen Staatsgebiets keinen ausreichenden internen Schutz erlangen.
When applying art. 1.F) of the Convention, there is a need of proving that the appellant is a concrete danger for the national security. As it is a restriction for the right of asylum, this provision should be applied restrictively. In the instant case, there is no sufficient indication that the applicant constitutes danger to national security.
§ 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 Aufenthaltsgesetz (aF) entspricht nicht den Anforderungen von Art. 2 n) Dublin-III-Verordnung, wonach die objektiven Kriterien, die Fluchtgefahr begründen, gesetzlich festgelegt sein müssen.
Die in § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 AufenthG genannten Haftgründe genügen den Anforderungen von Art. 2 Buchstabe n Dublin-III-Verordnung; auf ihrer Grundlage kann Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren nach Art. 28 Dublin-III-Verordnung angeordnet werden.
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- Subsidiärer Schutz 50
- Überstellung nach der Dublin-Verordnung 47
- Verfolgungsgründe 44
- Interner Schutz 40
- Persönliche Umstände der antragstellenden Person 36
- Prüfung der Tatsachen und Umstände 35
- Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe 33
- Beweismaßstab 31
- Flüchtlingsstatus 31
- Zuständigkeit für Prüfung von Asylanträgen 27
- Frühere Verfolgung 26
- Wirksamer Rechtsbehelf (Recht auf) 25
- Individuelle Prüfung 23
- Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung 23
- Vorläufiges Aufenthaltsrecht (Aufschiebende Wirkung) 22
- Innerstaatlicher bewaffneter Konflikt 21
- Nicht-staatliche Akteure, von denen eine Verfolgung ausgeht 21
- Folgeantrag 20
- Ausschluss vom internationalen Schutz 19
- Ernsthafter Schaden 19
- Geschlechtsspezifische Verfolgung 19
- Individuelle Bedrohung 19
- Einschätzung der Glaubwürdigkeit / Beurteilung der Glaubwürdgkeit (AT) 18
- Tatsächliche Gefahr 18
- Verfahrensgarantien 18
- Verfolgungshandlungen 18
- Willkürliche Gewalt 18
- Antrag auf Rücknahme 17
- Herkunftsländerinformation 17
- Aberkennung des internationalen Schutzes 16
- Aufnahmebedingungen 15
- Familienangehörige/r 15
- Sicherer Drittstaat 15
- Kinderspezifische Erwägungen 14
- Unbegleitete minderjährige Person 14
- Haft 13
- Nicht-Zurückweisung 13
- Persönliche Befragung 13
- Politische Überzeugung 13
- Rückführung 13
- Terrorismus 13
- Unzulässiger Antrag 13
- Akteure, von denen eine Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden ausgehen 12
- Beweislast 12
- Humanitäre Erwägungen 12
- Religion 12
- Diskriminierung 11
- Erster Asylstaat 11
- Recht auf Einheit der Familie 11
- Schutz 11
- Schutzbedürftige Person 11
- Schwere nicht-politische Verbrecken 11
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit 11
- Antrag auf Aufnahme 10
- Relevante Fakten 10
- Aufgrund von Nachfluchtgründen anerkannter Flüchtling / ‚sur place'-Flüchtling (AT) 9
- Folter 9
- Handlungen gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen 9
- Rechtsberatung / Rechtsvertretung /Prozesskostenhilfe 9
- Wirksamer Zugang zu Asylverfahren 9
- Abhängige Person 8
- Begründungspflicht 8
- Kindeswohl 8
- Materielle Aufnahmebedingungen 8
- Verfahrensverzögerung 8
- Wegfall der Umstände 8
- Auslegung im Zweifelsfall zugunsten der betroffenen Person 7
- Bewaffneter Konflikt 7
- Kriegsverbrechen 7
- Wohlbegründete Furcht 7
- Akteure, die Schutz bieten können 6
- Familienzusammenführung 6
- Recht auf Gesundheit 6
- Beschleunigtes Verfahren 5
- Rechtskräftige Entscheidung 5
- Sexuelle Orientierung 5
- Verpflichtung der antragstellenden Person 5
- Zugang zum Arbeitsmarkt 5
- Ärztliche Atteste / medizinische Sachverständigengutachen 5
- Aufenthaltstitel 3
- Integrationsmaßnahmen 3
- Recht auf Bewegungsfreiheit 3
- Relevante Unterlagen 3
- Visum 3
- Dublin Transfer 2
- Effective access to procedures 2
- Günstigere Bestimmungen 2
- Herkunftsland 2
- Land des vorherigen gewöhnlichen Aufenthalts 2
- Offensichtlich unbegründeter Antrag 2
- Rasse 2
- Recht auf Bildung 2
- Sicheres Herkunftsland 2
- Staatenlose Person 2
- Wegfall des Schutzes 2
- Zwischenstaatlicher bewaffneter Konflikt 2
- Country of origin information 1
- Discrimination 1
- Effective remedy (right to) 1
- Exclusion from protection 1
- Individual assessment 1
- Inhuman or degrading treatment or punishment 1
- Material reception conditions 1
- Membership of a particular social group 1
- Menschenhandel 1
- Political Opinion 1
- Reception conditions 1
- Refugee Status 1
- Relevant Facts 1
- Request to take back 1
- Revocation of protection status 1
- Right to remain pending a decision (Suspensive effect) 1
- Rücknahme des Antrags auf Flüchtlingsschutz 1
- Sexual orientation 1
- Subsidiary Protection 1
- Terrorism 1
- Unaccompanied minor 1
- Unterbringungszentrum 1
- Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe 1
- Vorübergehender Schutz 1
- Weibliche Genitalverstümmelung 1
- Well-founded fear 1
- Zusammenführende Person 1
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