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Wird die Überstellung nicht innerhalb der Frist von sechs Monaten durchgeführt, ist der zuständige Mitgliedstaat nicht mehr zur Aufnahme oder Wiederaufnahme der betreffenden Person verpflichtet und die Zuständigkeit geht auf den ersuchenden Mitgliedstaat über (Art 29(2) EU Verordnung 604/2013 Dublin III Regulation).
Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes überwiegt das Interesse des Antragstellers, von der Abschiebung in einen Mitgliedsstaat der EU einstweilen verschont zu bleiben, wenn aufgrund jüngerer Entwicklungen der Rechtslage und der Umstände vor Ort nicht mehr garantiert werden kann, dass dem Betroffenen dort ein angemessenes Asylverfahren geboten wird (Ungarn).
Die Regelungen der Dublin-Verordnungen geben keine Rangfolge hinsichtlich der Überstellungsmodalitäten vor. Insbesondere besteht kein Vorrang zugunsten einer Überstellung auf eigene Initiative des Antragstellers gegenüber einer durch Verwaltungszwang angeordneten. Bei der Entscheidung über den Antrag, ist dem Antragsteller von der Vollzugsbehörde eine Überstellung ohne Verwaltungszwang dann zu ermöglichen, wenn gesichert erscheint, dass er sich (i) freiwillig in den für die Prüfung seines Antrags zuständigen Mitgliedstaat begibt und (ii) sich dort fristgerecht bei der verantwortlichen...
Die österreichischen Asylbehörden müssen jede drohende Verletzung von Art. 3 EMRK (bzw. Art. 4 GRCh) des Beschwerdeführers beachten. Diese kann auch in der Person des Beschwerdeführers begründet sein, setzt also nicht zwingend systemische Mängel im Aufnahmestaat voraus. Liegt eine solche Verletzung vor, ist eine Dublin-Überstellung unzulässig.
Hier: Eine alleinerziehende Mutter mit fünf minderjährigen Kindern ist besonders vulnerabel und darf nicht von Österreich nach Ungarn überstellt werden.
Das Interesse eines Antragstellers, von der Abschiebung aus Deutschland in einen anderen EU-Mitgliedsstaat einstweilen verschont zu bleiben, überwiegt, wenn (bspw. aufgrund erheblicher Kapazitätsprobleme und einer Änderung des Asylrechts) in dem anderen EU-Mitgliedsstaat mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht.
Dem Einspruch gegen die Überführung eines Asylsuchenden von Deutschland nach Ungarn im beschleunigten Dublin-Verfahren wird stattgegeben und die Entscheidung ausgesetzt. Der Antragsteller ist möglicherweise gefährdet, aufgrund von Systemmängeln im ungarischen Asylverfahren und der dortigen Aufnahmebedingungen infolge des Inkrafttretens neuer Gesetze in Ungarn am 1. August 2015 sowie aufgrund des Risikos der weiteren Überführung nach Serbien Opfer unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung zu werden.
Stellt ein Beschwerdeführer die Beweiswürdigung im behördlichen Verfahren substantiiert in Frage, liegt kein „aus der Aktenlage in Verbindung mit der Beschwerde geklärter Sachverhalt“ vor, sodass eine mündliche Verhandlung im gerichtlichen Verfahren nicht unterbleiben kann. Das gleiche gilt, wenn sich aus der langen Dauer des gerichtlichen Verfahrens die Notwendigkeit ergibt, aktuelle Länderinformationen und ein aktuelles Gutachten zum Gesundheitszustand des Beschwerdeführers heranzuziehen.
Die Abwesenheit eines Rechtsberaters in der mündlichen Verhandlung trotz ausdrücklichen...
Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden gem. § 80 Abs. 5 VwGO ist kein Rechtsbehelf im Sinne von Art. 20 Abs. 1 Buchst. d Satz 2 der Verordnung des Rates (EC) Nr. 343/2003 vom 18. Februar 2003 („Dublin II-VO“). Die Ablehnung eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO durch ein deutsches Gericht unterbricht daher nicht die 6-Monatsfrist aus Art. 20 Abs. 2 der Dublin-II-VO für die Überstellung des Antragstellers in einen anderen Mitgliedstaat, welcher (im Wege der rechtlichen Fiktion) die Verantwortung für Prüfung des Asylantrags übernommen hat.
Bei der Anwendung der Dublin-III-Verordnung muss sich der abschiebende Staat vergewissern, dass das Asylverfahren im Zwischenstaat ausreichende Gewähr bietet, dass der Asylbewerber keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt ist, die gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt.
Die Abschiebungsanordnung war aufgrund von mangelhaften Aufnahmebedingungen für anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber in Griechenland und der Gefahr das diese dort einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt wären rechtswidrig.
Nach vorläufiger Prüfung ist es nicht auszuschließen, dass eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung, die sich darauf beschränkt, eine Überstellung im Rahmen des Dublin-Verfahrens davon abhängig zu machen, dass zuvor die Zusicherung einer gesicherten Unterkunft von der zuständigen Behörde im Zielstaat eingeholt wird, nicht der Garantie des effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG genügt.
Da den Betroffenen durch den Vollzug der Abschiebung ein schwerer und nicht ohne weiteres wiedergutzumachender Nachteil droht, der diejenigen ihres vorübergehend...
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- Subsidiärer Schutz 50
- Überstellung nach der Dublin-Verordnung 47
- Verfolgungsgründe 44
- Interner Schutz 40
- Persönliche Umstände der antragstellenden Person 36
- Prüfung der Tatsachen und Umstände 35
- Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe 33
- Beweismaßstab 31
- Flüchtlingsstatus 31
- Zuständigkeit für Prüfung von Asylanträgen 27
- Frühere Verfolgung 26
- Wirksamer Rechtsbehelf (Recht auf) 25
- Individuelle Prüfung 23
- Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung 23
- Vorläufiges Aufenthaltsrecht (Aufschiebende Wirkung) 22
- Innerstaatlicher bewaffneter Konflikt 21
- Nicht-staatliche Akteure, von denen eine Verfolgung ausgeht 21
- Folgeantrag 20
- Ausschluss vom internationalen Schutz 19
- Ernsthafter Schaden 19
- Geschlechtsspezifische Verfolgung 19
- Individuelle Bedrohung 19
- Einschätzung der Glaubwürdigkeit / Beurteilung der Glaubwürdgkeit (AT) 18
- Tatsächliche Gefahr 18
- Verfahrensgarantien 18
- Verfolgungshandlungen 18
- Willkürliche Gewalt 18
- Antrag auf Rücknahme 17
- Herkunftsländerinformation 17
- Aberkennung des internationalen Schutzes 16
- Aufnahmebedingungen 15
- Familienangehörige/r 15
- Sicherer Drittstaat 15
- Kinderspezifische Erwägungen 14
- Unbegleitete minderjährige Person 14
- Haft 13
- Nicht-Zurückweisung 13
- Persönliche Befragung 13
- Politische Überzeugung 13
- Rückführung 13
- Terrorismus 13
- Unzulässiger Antrag 13
- Akteure, von denen eine Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden ausgehen 12
- Beweislast 12
- Humanitäre Erwägungen 12
- Religion 12
- Diskriminierung 11
- Erster Asylstaat 11
- Recht auf Einheit der Familie 11
- Schutz 11
- Schutzbedürftige Person 11
- Schwere nicht-politische Verbrecken 11
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit 11
- Antrag auf Aufnahme 10
- Relevante Fakten 10
- Aufgrund von Nachfluchtgründen anerkannter Flüchtling / ‚sur place'-Flüchtling (AT) 9
- Folter 9
- Handlungen gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen 9
- Rechtsberatung / Rechtsvertretung /Prozesskostenhilfe 9
- Wirksamer Zugang zu Asylverfahren 9
- Abhängige Person 8
- Begründungspflicht 8
- Kindeswohl 8
- Materielle Aufnahmebedingungen 8
- Verfahrensverzögerung 8
- Wegfall der Umstände 8
- Auslegung im Zweifelsfall zugunsten der betroffenen Person 7
- Bewaffneter Konflikt 7
- Kriegsverbrechen 7
- Wohlbegründete Furcht 7
- Akteure, die Schutz bieten können 6
- Familienzusammenführung 6
- Recht auf Gesundheit 6
- Beschleunigtes Verfahren 5
- Rechtskräftige Entscheidung 5
- Sexuelle Orientierung 5
- Verpflichtung der antragstellenden Person 5
- Zugang zum Arbeitsmarkt 5
- Ärztliche Atteste / medizinische Sachverständigengutachen 5
- Aufenthaltstitel 3
- Integrationsmaßnahmen 3
- Recht auf Bewegungsfreiheit 3
- Relevante Unterlagen 3
- Visum 3
- Dublin Transfer 2
- Effective access to procedures 2
- Günstigere Bestimmungen 2
- Herkunftsland 2
- Land des vorherigen gewöhnlichen Aufenthalts 2
- Offensichtlich unbegründeter Antrag 2
- Rasse 2
- Recht auf Bildung 2
- Sicheres Herkunftsland 2
- Staatenlose Person 2
- Wegfall des Schutzes 2
- Zwischenstaatlicher bewaffneter Konflikt 2
- Country of origin information 1
- Discrimination 1
- Effective remedy (right to) 1
- Exclusion from protection 1
- Individual assessment 1
- Inhuman or degrading treatment or punishment 1
- Material reception conditions 1
- Membership of a particular social group 1
- Menschenhandel 1
- Political Opinion 1
- Reception conditions 1
- Refugee Status 1
- Relevant Facts 1
- Request to take back 1
- Revocation of protection status 1
- Right to remain pending a decision (Suspensive effect) 1
- Rücknahme des Antrags auf Flüchtlingsschutz 1
- Sexual orientation 1
- Subsidiary Protection 1
- Terrorism 1
- Unaccompanied minor 1
- Unterbringungszentrum 1
- Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe 1
- Vorübergehender Schutz 1
- Weibliche Genitalverstümmelung 1
- Well-founded fear 1
- Zusammenführende Person 1
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- Afghanistan 37
- Iraq 26
- Russia 24
- Syria 19
- Turkey 18
- Russia (Chechnya) 12
- Iran 11
- Nigeria 8
- Pakistan 8
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- Unknown 5
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