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Das Verwaltungsgericht Minden hat die Dublin- Überstellung eines nigerianischen Flüchtlings nach Italien aufgrund systematischer Schwachstellen der dortigen Aufnahmebedingungen vorläufig untersagt.
Stimmt ein von Deutschland ersuchter EU-Mitgliedstaat der Aufnahme eines Asylantragstellers auf der Grundlage der Dublin II-Verordnung zu, ist eine Überstellung in den um Aufnahme ersuchten Mitgliedstaat auch dann noch möglich, wenn ein Antragsteller nach der Zustimmung seinen Asylantrag auf die Gewährung subsidiären Schutzes beschränkt.
Ein Mitgliedsstaat kann von Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (“Dublin-III-VO“) abweichen, indem er einen Antrag auf internationalen Schutz prüft, obwohl der Mitgliedsstaat nach den in der Dublin-III-VO festgelegten Kriterien nicht für die Prüfung zuständig ist.
Bei der Prüfung von Art. 17 Abs. 1 Dublin-III-VO (Selbsteintrittsrecht) hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge („Bundesamt“) die Belange des Kindeswohls und die Achtung des Familienlebens vorrangig zu beachten. Zudem ist die Möglichkeit der Familienzusammenführung...
Gemäß § 42 f SGB VIII ist die Feststellung der Minderjährigkeit durch Einsichtnahme in die Ausweispapiere festzustellen. Sind aussagekräftige Ausweispapiere nicht vorhanden, kann zunächst die Selbstauskunft des Betreffenden in Betracht genommenwerden. Begegnet diese Zweifeln, ist eine Altersfeststellung in Form einer qualifizierten Inaugenscheinnahme nach § 42 f Abs. 1 SGB VIII vorzunehmen. Diesbezüglich ist nicht nur das äußere Erscheinungsbild der Person, sondern auch die in einem Gespräch gewonnenen Informationen zum Entwicklungsstand zu berücksichtigen....
Eine Gerichtsentscheidung über einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gegen eine Abschiebungsanordnung hat keine Auswirkungen auf den Ablauf der 6-Monatsfrist nach Art. 29 (2) Dublin-III-Verordnung.
Nach deutschem Recht verliert eine Abschiebungsanordnung nach Ablauf der 6-Monatsfrist automatisch ihre Wirksamkeit.
Aufgrund systemischer Mängel im maltesischen Asylsystem besteht ein Selbsteintrittsrecht.
Das Einholen einer individuellen Garantie über eine kindgerechte und die Einheit der Familie respektierende Unterbringung ist eine materielle Voraussetzung für die völkerrechtliche Zulässigkeit einer Dublin-Überstellung von Familien mit Kindern nach Italien. Die Individualität der Zusicherung setzt auch deren Aktualität voraus.
Eine Überstellungsentscheidung, die auf einer sechs Monate alten allgemeinen Zusicherung der italienischen Behörden über eine entsprechende Unterbringung und Angabe der in den Regionen Sizilien und Kalabrien hierfür zur Verfügung stehenden Plätze beruht und...
Die Frage steht offen und bedarf der Aufklärung im Hauptsacheverfahren, ob das bulgarische Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen systemische Schwachstellen aufweisen die eine Gefahr der Verletzung des Art. 4 Grundrechte-Charta mit sich bringen (vgl. Art 3(2) EU Verordnung Nr. 604/2013 (Dublin III))– insbesondere im Fall einer „Dublin Rückkehr“.
Die Überstellung von Asylantragstellern nach Malta verletzt die Richtlinie (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 26. Juni 2013 („Dublin III-VO“) unzulässig, weil das Asylverfahren und -system Maltas systemische Mängel aufweisen, die Antragsteller der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung aussetzen.
Die Vorschriften der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (“Richtlinie über gemeinsame Verfahren”) verbieten es nicht, dass ein Asylantrag in Deutschland geprüft wird, auch wenn dem Antragsteller in einem anderen Mitgliedsstaat bereits subsidiärer Schutz gewährt wurde, sofern der Asylantrag in Deutschland vor dem 20. Juli 2015 gestellt wurde.
Die Zulässigkeit eines Antrags, welcher vor dem 20. Juli 2015 gestellt wurde, bestimmt sich...
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- Subsidiärer Schutz 50
- Überstellung nach der Dublin-Verordnung 47
- Verfolgungsgründe 44
- Interner Schutz 40
- Persönliche Umstände der antragstellenden Person 36
- Prüfung der Tatsachen und Umstände 35
- Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe 33
- Beweismaßstab 31
- Flüchtlingsstatus 31
- Zuständigkeit für Prüfung von Asylanträgen 27
- Frühere Verfolgung 26
- Wirksamer Rechtsbehelf (Recht auf) 25
- Individuelle Prüfung 23
- Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung 23
- Vorläufiges Aufenthaltsrecht (Aufschiebende Wirkung) 22
- Innerstaatlicher bewaffneter Konflikt 21
- Nicht-staatliche Akteure, von denen eine Verfolgung ausgeht 21
- Folgeantrag 20
- Ausschluss vom internationalen Schutz 19
- Ernsthafter Schaden 19
- Geschlechtsspezifische Verfolgung 19
- Individuelle Bedrohung 19
- Einschätzung der Glaubwürdigkeit / Beurteilung der Glaubwürdgkeit (AT) 18
- Tatsächliche Gefahr 18
- Verfahrensgarantien 18
- Verfolgungshandlungen 18
- Willkürliche Gewalt 18
- Antrag auf Rücknahme 17
- Herkunftsländerinformation 17
- Aberkennung des internationalen Schutzes 16
- Aufnahmebedingungen 15
- Familienangehörige/r 15
- Sicherer Drittstaat 15
- Kinderspezifische Erwägungen 14
- Unbegleitete minderjährige Person 14
- Haft 13
- Nicht-Zurückweisung 13
- Persönliche Befragung 13
- Politische Überzeugung 13
- Rückführung 13
- Terrorismus 13
- Unzulässiger Antrag 13
- Akteure, von denen eine Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden ausgehen 12
- Beweislast 12
- Humanitäre Erwägungen 12
- Religion 12
- Diskriminierung 11
- Erster Asylstaat 11
- Recht auf Einheit der Familie 11
- Schutz 11
- Schutzbedürftige Person 11
- Schwere nicht-politische Verbrecken 11
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit 11
- Antrag auf Aufnahme 10
- Relevante Fakten 10
- Aufgrund von Nachfluchtgründen anerkannter Flüchtling / ‚sur place'-Flüchtling (AT) 9
- Folter 9
- Handlungen gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen 9
- Rechtsberatung / Rechtsvertretung /Prozesskostenhilfe 9
- Wirksamer Zugang zu Asylverfahren 9
- Abhängige Person 8
- Begründungspflicht 8
- Kindeswohl 8
- Materielle Aufnahmebedingungen 8
- Verfahrensverzögerung 8
- Wegfall der Umstände 8
- Auslegung im Zweifelsfall zugunsten der betroffenen Person 7
- Bewaffneter Konflikt 7
- Kriegsverbrechen 7
- Wohlbegründete Furcht 7
- Akteure, die Schutz bieten können 6
- Familienzusammenführung 6
- Recht auf Gesundheit 6
- Beschleunigtes Verfahren 5
- Rechtskräftige Entscheidung 5
- Sexuelle Orientierung 5
- Verpflichtung der antragstellenden Person 5
- Zugang zum Arbeitsmarkt 5
- Ärztliche Atteste / medizinische Sachverständigengutachen 5
- Aufenthaltstitel 3
- Integrationsmaßnahmen 3
- Recht auf Bewegungsfreiheit 3
- Relevante Unterlagen 3
- Visum 3
- Dublin Transfer 2
- Effective access to procedures 2
- Günstigere Bestimmungen 2
- Herkunftsland 2
- Land des vorherigen gewöhnlichen Aufenthalts 2
- Offensichtlich unbegründeter Antrag 2
- Rasse 2
- Recht auf Bildung 2
- Sicheres Herkunftsland 2
- Staatenlose Person 2
- Wegfall des Schutzes 2
- Zwischenstaatlicher bewaffneter Konflikt 2
- Country of origin information 1
- Discrimination 1
- Effective remedy (right to) 1
- Exclusion from protection 1
- Individual assessment 1
- Inhuman or degrading treatment or punishment 1
- Material reception conditions 1
- Membership of a particular social group 1
- Menschenhandel 1
- Political Opinion 1
- Reception conditions 1
- Refugee Status 1
- Relevant Facts 1
- Request to take back 1
- Revocation of protection status 1
- Right to remain pending a decision (Suspensive effect) 1
- Rücknahme des Antrags auf Flüchtlingsschutz 1
- Sexual orientation 1
- Subsidiary Protection 1
- Terrorism 1
- Unaccompanied minor 1
- Unterbringungszentrum 1
- Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe 1
- Vorübergehender Schutz 1
- Weibliche Genitalverstümmelung 1
- Well-founded fear 1
- Zusammenführende Person 1
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- Afghanistan 37
- Iraq 26
- Russia 24
- Syria 19
- Turkey 18
- Russia (Chechnya) 12
- Iran 11
- Nigeria 8
- Pakistan 8
- Somalia 8
- Eritrea 5
- Unknown 5
- China 4
- Algeria 3
- Armenia 3
- Morocco 3
- Azerbaijan 2
- Cameroon 2
- Ethiopia 2
- Gambia 2
- Georgia 2
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- Germany 150
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