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Urteil über die vorläufige Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings und Ausführungen zum Verfahren der Feststellung der Minderjährigkeit
Ein vor dem 20. Juli 2015 gestellter Asylantrag, der auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gerichtet ist, darf nicht alleine aufgrund der Gewährung von subsidiärem Schutz in einem anderen Mitgliedstaat als unzulässig behandelt werden (sofern der beantragte Schutz höherwertig ist).
Die Beurteilung der Zulässigkeit von Asylanträgen, die vor dem 20. Juli 2015 gestellt wurden, unterliegt den Rechts- und Verwaltungsvorschriften nach Maßgabe der alten Fassung der Asylverfahrensrichtlinie (Richtlinie 2005/85/EG). Danach sind Asylanträge unzulässig, wenn der Flüchtlingsstatus...
Steht in einem Asylverfahren der Verdacht auf Menschenhandel im Raum, muss das Staatssekretariat für Migration (SEM) von sich aus tätig werden und den Sachverhalt umfassend aufklären.
Der Verfassungsgerichtshof entscheidet, dass die Bedenken des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich der Gesetzmäßigkeit des § 9a Abs. 4 und § 21 Abs. 9 FPG-DVO idF BGBl. II 143/2015, welche den Begriff der „Fluchtgefahr“ im Rahmen der Schubhaft nach § 76 FPG näher definieren, unzutreffend sind. Insbesondere stellt der Verfassungsgerichtshof fest, dass § 9a Abs. 4 FPG-DVO auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht.
§ 20 Abs. 3 Dublin III VO ist bei einer nachträglichen Einreise eines Minderjährigen in einen anderen Mitgliedsstaat nach Abschluss der Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz des Familienangehörigen des Minderjährigen nicht (mehr) anwendbar.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf der die Abschiebung des Beschwerdeführers nach Bulgarian anordnete verletzt ihn in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als allgemeinem Willkürverbot. Denn es war erforderlich, dass das Verwaltungsgericht die neuen verfügbaren Informationen zur Situation der Asylsuchenden und Schutztberechtigen in Bulgarien näher zu prüfen.Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird aufgehoben und die Sache wird an das Verwaltungsgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dass Ausschaffungshaftanordnungen, bei denen vom alleinigen Vorliegen eines Haftgrundes nach Art. 76a Abs. 2 AuG automatisch auf eine erhebliche Fluchtgefahr geschlossen wird, ohne eine einzelfallbezogene Prüfung der Fluchtgefahr vorzunehmen, rechtswidrig und aufzuheben sind. Das BVG mahnt die gängige Praxis des SEM „unter dem Aspekt der Fairness des Verfahrens in grundsätzlicher Weise als äußerst bedenklich und dringend anpassungsbedürftig“ an.
Das Bundesverwaltungsgericht (das „Gericht“) hat das Verfahren ausgesetzt. Es wird gemäß Art. 267 AEUV eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union („EuGH“) zu folgender Frage eingeholt:
Sind auf einen Asylbewerber, der nach seiner Überstellung durch einen Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat illegal in den überstellenden Mitgliedstaat wieder einreist, die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 („Dublin III-VO“) mit der Obliegenheitzur Stellung eines (Wieder-)Aufnahmegesuchs und der Möglichkeit eines...
Ist ein Mitgliedstaat nach den einschlägigen Dublin-Bestimmungen für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig, z.B. nach Art. 29 Abs.2 Dublin III-VO, kann sich der Schutzsuchende jedenfalls dann auf die Zuständigkeit dieses Mitgliedstaats berufen, wenn die (Wieder-)Aufnahmebereitschaft eines anderen (unzuständigen) Mitgliedstaats nicht positiv feststeht.
In einem solchen Fall ergibt sich aus dem Sinn und Zweck des Dublin-Systems und der mit ihm verwirklichten verfahrensrechtlichen Dimension der materiellen Rechte, die die Richtlinie 2011/95/EU (sog....
Der Verwaltungsgerichtshof (VWGH) legte dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gem. Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vor:
1.) Sind die das Recht auf ein wirksames Rechtsmittel gegen eine Überstellungsentscheidung vorsehenden Bestimmungen der Verordnung Nr. 604/2013[…], insbesondere Art. 27 Abs. 1, vor dem Hintergrund des 19. Erwägungsgrundes dahingehend auszulegen, dass ein Asylwerber den Übergang der Zuständigkeit auf den ersuchenden Mitgliedstaat wegen Ablaufs der sechsmonatigen Überstellungsfrist (Art. 29 Abs. 2 iVm. Art. 29 Abs. 1 der Verordnung...
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- Subsidiärer Schutz 50
- Überstellung nach der Dublin-Verordnung 47
- Verfolgungsgründe 44
- Interner Schutz 40
- Persönliche Umstände der antragstellenden Person 36
- Prüfung der Tatsachen und Umstände 35
- Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe 33
- Beweismaßstab 31
- Flüchtlingsstatus 31
- Zuständigkeit für Prüfung von Asylanträgen 27
- Frühere Verfolgung 26
- Wirksamer Rechtsbehelf (Recht auf) 25
- Individuelle Prüfung 23
- Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung 23
- Vorläufiges Aufenthaltsrecht (Aufschiebende Wirkung) 22
- Innerstaatlicher bewaffneter Konflikt 21
- Nicht-staatliche Akteure, von denen eine Verfolgung ausgeht 21
- Folgeantrag 20
- Ausschluss vom internationalen Schutz 19
- Ernsthafter Schaden 19
- Geschlechtsspezifische Verfolgung 19
- Individuelle Bedrohung 19
- Einschätzung der Glaubwürdigkeit / Beurteilung der Glaubwürdgkeit (AT) 18
- Tatsächliche Gefahr 18
- Verfahrensgarantien 18
- Verfolgungshandlungen 18
- Willkürliche Gewalt 18
- Antrag auf Rücknahme 17
- Herkunftsländerinformation 17
- Aberkennung des internationalen Schutzes 16
- Aufnahmebedingungen 15
- Familienangehörige/r 15
- Sicherer Drittstaat 15
- Kinderspezifische Erwägungen 14
- Unbegleitete minderjährige Person 14
- Haft 13
- Nicht-Zurückweisung 13
- Persönliche Befragung 13
- Politische Überzeugung 13
- Rückführung 13
- Terrorismus 13
- Unzulässiger Antrag 13
- Akteure, von denen eine Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden ausgehen 12
- Beweislast 12
- Humanitäre Erwägungen 12
- Religion 12
- Diskriminierung 11
- Erster Asylstaat 11
- Recht auf Einheit der Familie 11
- Schutz 11
- Schutzbedürftige Person 11
- Schwere nicht-politische Verbrecken 11
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit 11
- Antrag auf Aufnahme 10
- Relevante Fakten 10
- Aufgrund von Nachfluchtgründen anerkannter Flüchtling / ‚sur place'-Flüchtling (AT) 9
- Folter 9
- Handlungen gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen 9
- Rechtsberatung / Rechtsvertretung /Prozesskostenhilfe 9
- Wirksamer Zugang zu Asylverfahren 9
- Abhängige Person 8
- Begründungspflicht 8
- Kindeswohl 8
- Materielle Aufnahmebedingungen 8
- Verfahrensverzögerung 8
- Wegfall der Umstände 8
- Auslegung im Zweifelsfall zugunsten der betroffenen Person 7
- Bewaffneter Konflikt 7
- Kriegsverbrechen 7
- Wohlbegründete Furcht 7
- Akteure, die Schutz bieten können 6
- Familienzusammenführung 6
- Recht auf Gesundheit 6
- Beschleunigtes Verfahren 5
- Rechtskräftige Entscheidung 5
- Sexuelle Orientierung 5
- Verpflichtung der antragstellenden Person 5
- Zugang zum Arbeitsmarkt 5
- Ärztliche Atteste / medizinische Sachverständigengutachen 5
- Aufenthaltstitel 3
- Integrationsmaßnahmen 3
- Recht auf Bewegungsfreiheit 3
- Relevante Unterlagen 3
- Visum 3
- Dublin Transfer 2
- Effective access to procedures 2
- Günstigere Bestimmungen 2
- Herkunftsland 2
- Land des vorherigen gewöhnlichen Aufenthalts 2
- Offensichtlich unbegründeter Antrag 2
- Rasse 2
- Recht auf Bildung 2
- Sicheres Herkunftsland 2
- Staatenlose Person 2
- Wegfall des Schutzes 2
- Zwischenstaatlicher bewaffneter Konflikt 2
- Country of origin information 1
- Discrimination 1
- Effective remedy (right to) 1
- Exclusion from protection 1
- Individual assessment 1
- Inhuman or degrading treatment or punishment 1
- Material reception conditions 1
- Membership of a particular social group 1
- Menschenhandel 1
- Political Opinion 1
- Reception conditions 1
- Refugee Status 1
- Relevant Facts 1
- Request to take back 1
- Revocation of protection status 1
- Right to remain pending a decision (Suspensive effect) 1
- Rücknahme des Antrags auf Flüchtlingsschutz 1
- Sexual orientation 1
- Subsidiary Protection 1
- Terrorism 1
- Unaccompanied minor 1
- Unterbringungszentrum 1
- Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe 1
- Vorübergehender Schutz 1
- Weibliche Genitalverstümmelung 1
- Well-founded fear 1
- Zusammenführende Person 1
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