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Einer Abschiebung steht Art. 3 EMRK auch dann entgegen, wenn bei schwerer Erkrankung trotz Behandlungsmöglichkeiten im Herkunftsland, die Kosten der Behandlung oder Begleitmedikation, aufgrund der konkreten persönlichen Verhältnisse des Antragstellers, nicht getragen werden können und daher die Wahrscheinlichkeit des Wiederanstiegs der Erkrankung und einer realen lebensgefährdenden Gefahr gegeben sind.
Fragen zur Vorabentscheidung an den Europäischen Gerichtshof:
1. Übergang der Zuständigkeit an den ersuchenden Mitgliedstaat nach Verfahrensverzögerung.
2. Klärung der Frage, ob der Kläger ein Recht auf Geltendmachung der Zuständigkeit nach Zeitablauf der Antragsfrist hat.
3. Weitere Fragen zur Einhaltung der Dublin Richtlinien und der fehlerfreien Umsetzung der Verordnung, insbesondere ab welchem Zeitpunkt ein Antrag auf internationalem Schutz als gestellt gilt.
Die im Asylverfahren erforderliche ganzheitliche Würdigung des Vorbringens des Asylwerbers erfordert unter anderem die Auseinandersetzung mit (aktuellen) Länderberichten.
Hierfür genügt es dabei nicht, wenn nur oberflächlich auf die Länderinformationen verwiesen wird. Viel mehr muss deren Informationsgehalt tatsächlich bei der Entscheidung berücksichtigt, auf die konkreten Umstände des Einzelfalls bezogen und mit den von den Parteien hervorgebrachten Informationen abgeglichen werden.
Ist dies nicht geschehen, liegen erhebliche...
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge („Bundesamt“) kann einen Asylantrag zurückweisen und die Abschiebung anordnen, wenn dem Antragsteller bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat gleichwertig subsidiärer Schutz zuerkannt wurde und dieser Mitgliedsstaat als „sicherer Drittstaat“ anzusehen ist. Ein Asylantrag ist aber nicht bereits deshalb unzulässig, weil dem Antragsteller bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat subsidiärer Schutz zuerkannt wurde.
Nach derzeitigem Kenntnisstand kann Bulgarien nicht als sicherer Drittstaat angesehen werden. In Bulgarien...
Von einer Überstellung nach Italien ist bei einer vulnerablen Person im Sinne des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 Dublin II-VO abzusehen.
Bei der Beurteilung des Vorliegens der Flüchtlingseigenschaft muss nicht nur eine Vorverfolgung, sondern müssen auch Nachfluchtbestände mit einbezogen werden. Bei Rückkehr besteht, in Anbetracht einer Prognose basierend auf Verfolgungen gegenüber politischen Gegnern im Inland, weiterhin Einzelverfolgungsgefahr durch Gruppenzugehörigkeit mit wahrscheinlichen Menschenrechtsverletzungen.
Ein allgemeines Rundschreiben („Circular letter“) der italienischen Behörden ist keine ausreichende individuelle Zusicherung bei drohender Dublin-Rückführung eines unter diversen schwerwiegenden Krankheiten leidenden Mannes.
Ein erneuter Asylantrag ist in einem Zweitland zulässig, wenn sich die Art des beantragten internationalen Schutzes von dem schon gewährten Schutz unterscheidet. Eine Abschiebung in das Land des Erstantrags oder das Herkunftsland kommt in dieser Situation nicht in Betracht.
Am Grenzübergang kann eine Zurückweisung von Asylsuchenden nicht ohne die Möglichkeit, Gründe für internationalen Schutz darzulegen, sowie eine genaue Angabe der Gründe für eine Einreiseverweigerung im Einreiseformular erfolgen. Eine Beurteilung der vorgebrachten Asylgründe darf nicht alleine von der Beurteilung eines Dolmetschers abhängig gemacht werden, sondern muss durch die zuständigen Behörden bzw. Gerichte erfolgen.
Ein Syrischer Asylbewerber wehrt sich vor dem Schweizer Bundesverwaltungsgericht erfolgreich gegen einen ablehnenden Asylbescheid gestützt auf den Grundsatz des rechtlichen Gehörs.
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- Subsidiärer Schutz 50
- Überstellung nach der Dublin-Verordnung 47
- Verfolgungsgründe 44
- Interner Schutz 40
- Persönliche Umstände der antragstellenden Person 36
- Prüfung der Tatsachen und Umstände 35
- Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe 33
- Beweismaßstab 31
- Flüchtlingsstatus 31
- Zuständigkeit für Prüfung von Asylanträgen 27
- Frühere Verfolgung 26
- Wirksamer Rechtsbehelf (Recht auf) 25
- Individuelle Prüfung 23
- Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung 23
- Vorläufiges Aufenthaltsrecht (Aufschiebende Wirkung) 22
- Innerstaatlicher bewaffneter Konflikt 21
- Nicht-staatliche Akteure, von denen eine Verfolgung ausgeht 21
- Folgeantrag 20
- Ausschluss vom internationalen Schutz 19
- Ernsthafter Schaden 19
- Geschlechtsspezifische Verfolgung 19
- Individuelle Bedrohung 19
- Einschätzung der Glaubwürdigkeit / Beurteilung der Glaubwürdgkeit (AT) 18
- Tatsächliche Gefahr 18
- Verfahrensgarantien 18
- Verfolgungshandlungen 18
- Willkürliche Gewalt 18
- Antrag auf Rücknahme 17
- Herkunftsländerinformation 17
- Aberkennung des internationalen Schutzes 16
- Aufnahmebedingungen 15
- Familienangehörige/r 15
- Sicherer Drittstaat 15
- Kinderspezifische Erwägungen 14
- Unbegleitete minderjährige Person 14
- Haft 13
- Nicht-Zurückweisung 13
- Persönliche Befragung 13
- Politische Überzeugung 13
- Rückführung 13
- Terrorismus 13
- Unzulässiger Antrag 13
- Akteure, von denen eine Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden ausgehen 12
- Beweislast 12
- Humanitäre Erwägungen 12
- Religion 12
- Diskriminierung 11
- Erster Asylstaat 11
- Recht auf Einheit der Familie 11
- Schutz 11
- Schutzbedürftige Person 11
- Schwere nicht-politische Verbrecken 11
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit 11
- Antrag auf Aufnahme 10
- Relevante Fakten 10
- Aufgrund von Nachfluchtgründen anerkannter Flüchtling / ‚sur place'-Flüchtling (AT) 9
- Folter 9
- Handlungen gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen 9
- Rechtsberatung / Rechtsvertretung /Prozesskostenhilfe 9
- Wirksamer Zugang zu Asylverfahren 9
- Abhängige Person 8
- Begründungspflicht 8
- Kindeswohl 8
- Materielle Aufnahmebedingungen 8
- Verfahrensverzögerung 8
- Wegfall der Umstände 8
- Auslegung im Zweifelsfall zugunsten der betroffenen Person 7
- Bewaffneter Konflikt 7
- Kriegsverbrechen 7
- Wohlbegründete Furcht 7
- Akteure, die Schutz bieten können 6
- Familienzusammenführung 6
- Recht auf Gesundheit 6
- Beschleunigtes Verfahren 5
- Rechtskräftige Entscheidung 5
- Sexuelle Orientierung 5
- Verpflichtung der antragstellenden Person 5
- Zugang zum Arbeitsmarkt 5
- Ärztliche Atteste / medizinische Sachverständigengutachen 5
- Aufenthaltstitel 3
- Integrationsmaßnahmen 3
- Recht auf Bewegungsfreiheit 3
- Relevante Unterlagen 3
- Visum 3
- Dublin Transfer 2
- Effective access to procedures 2
- Günstigere Bestimmungen 2
- Herkunftsland 2
- Land des vorherigen gewöhnlichen Aufenthalts 2
- Offensichtlich unbegründeter Antrag 2
- Rasse 2
- Recht auf Bildung 2
- Sicheres Herkunftsland 2
- Staatenlose Person 2
- Wegfall des Schutzes 2
- Zwischenstaatlicher bewaffneter Konflikt 2
- Country of origin information 1
- Discrimination 1
- Effective remedy (right to) 1
- Exclusion from protection 1
- Individual assessment 1
- Inhuman or degrading treatment or punishment 1
- Material reception conditions 1
- Membership of a particular social group 1
- Menschenhandel 1
- Political Opinion 1
- Reception conditions 1
- Refugee Status 1
- Relevant Facts 1
- Request to take back 1
- Revocation of protection status 1
- Right to remain pending a decision (Suspensive effect) 1
- Rücknahme des Antrags auf Flüchtlingsschutz 1
- Sexual orientation 1
- Subsidiary Protection 1
- Terrorism 1
- Unaccompanied minor 1
- Unterbringungszentrum 1
- Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe 1
- Vorübergehender Schutz 1
- Weibliche Genitalverstümmelung 1
- Well-founded fear 1
- Zusammenführende Person 1
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- Afghanistan 37
- Iraq 26
- Russia 24
- Syria 19
- Turkey 18
- Russia (Chechnya) 12
- Iran 11
- Nigeria 8
- Pakistan 8
- Somalia 8
- Eritrea 5
- Unknown 5
- China 4
- Algeria 3
- Armenia 3
- Morocco 3
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