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Die Gruppe der irakischen Staatsangehörigen, die mit den Koalitionstruppen zusammenarbeiten, stellt keine „soziale Gruppe“ im Sinne der Qualifikationsrichtlinie dar (Bestätigung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 16. April 2010, A 10 K 523/08 - asyl.net, M17700). Nicht jede Art
der Zusammenarbeit mit den Koalitionstruppen ist Ausdruck einer bestimmten politischen Überzeugung und wird auch von islamistischen Terrororganisationen nicht in dieser Weise verstanden.
Der Ausschlussgrund der „schweren nichtpolitischen Straftat“ ist nicht automatisch auf Unterstützer der PKK anwendbar. Vielmehr muss eine Prüfung der individuellen Verantwortung vorgenommen werden.
Flüchtlingsanerkennung, da in Kamerun Verfolgungsgefahr wegen Homosexualität droht. Homosexuelle stellen in Kamerun eine soziale Gruppe im Sinne des § 60 Abs. 1 AufenthG dar. Die Qualifikationsrichtlinie ordnet die sexuelle Ausrichtung nicht den unveränderlichen Merkmalen zu, sondern denjenigen, deren Verzicht vom Kläger auch bei Abänderlichkeit wegen ihres identitätsprägenden Charakters nicht verlangt werden kann. Damit kommt es nach der Richtlinie nicht mehr darauf an, ob der Kläger eine sexuelle Enthaltsamkeit auf Dauer durchhalten kann. Die dem Kläger in Kamerun drohende Bestrafung...
Selbst unter Annahme eines innerstaatlichen oder internationalen Konflikts kann nur dann von einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgegangen werden, wenn der den Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht hat, dass jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dieser Region einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt ist.
Tschetschenen, die keine besonderen Risikomerkmale aufweisen, unterliegen in der Russischen Föderation keiner an ihre Volkszugehörigkeit anknüpfenden Gruppenverfolgung. Daher kann davon ausgegangen werden, dass in den übrigen Landesteilen derRussischen Föderation eine interne Schutzalternative existiert.
Der Kläger kann sich nicht auf ein Abschiebungsverbot im Sinne von § 60 (7) (2) Aufenthaltsgesetz/Art. 15 (c) Qualifikationsrichtlinie berufen, da die Situation in seiner Herkunftsregion nicht die notwendige „Gefährdungsdichte“ aufweist.
Die Aberkennung des faktischen Abschiebeschutzes bei Folgeanträgen ist rechtmäßig und stellt keine Verletzung des Rechts auf eine wirksame Beschwerde (Art 13 EMRK) dar, wenn automatisch die Rechtmäßigkeit der Aberkennung durch den Asylgerichtshof geprüft wird.
Der Antragssteller stellte gleichzeitig mit seiner Beschwerde Anträge auf Beigebung eines Rechtsberaters und auf Prozesskostenhilfe. Der Asylgerichtshof wies die Beschwerde ab und die Anträge auf Beigebung eines Rechtsberaters sowie auf Prozesskostenhilfe als unzulässig zurück. Der Verfassungsgerichtshof hob dieses Erkenntnis unter Verweis auf Art 15 Verfahrensrichtlinie auf: Der Asylgerichtshof hätte die Anträge auf Beigebung eines Rechtsberaters sowie auf Prozesskostenhilfe nicht zurückweisen dürfen, sondern inhaltlich über diesen Antrag mittels einer gesondert mit einem Rechtsmittel...
Rechtmäßiger Widerruf des Flüchtlingsstatus, obwohl die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht weggefallen sind, da der Kläger mehrfach strafrechtlich verurteilt wurde. Die entsprechende Regelung im deutschen Recht steht im Einklang mit Art. 14 (4) (b) QRL.
Die Beweiserleichterung des Art. 4.4 der Qualifikationsrichtlinie ist auch auf die Prüfung subsidiären Schutzes anwendbar. Der subsidiäre Schutz ist (nach deutschem Recht) nicht durch den Ausschlussgrund der „Gefahr für die Allgemeinheit“ ausgeschlossen.
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- Subsidiärer Schutz 50
- Überstellung nach der Dublin-Verordnung 47
- Verfolgungsgründe 44
- Interner Schutz 40
- Persönliche Umstände der antragstellenden Person 36
- Prüfung der Tatsachen und Umstände 35
- Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe 33
- Beweismaßstab 31
- Flüchtlingsstatus 31
- Zuständigkeit für Prüfung von Asylanträgen 27
- Frühere Verfolgung 26
- Wirksamer Rechtsbehelf (Recht auf) 25
- Individuelle Prüfung 23
- Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung 23
- Vorläufiges Aufenthaltsrecht (Aufschiebende Wirkung) 22
- Innerstaatlicher bewaffneter Konflikt 21
- Nicht-staatliche Akteure, von denen eine Verfolgung ausgeht 21
- Folgeantrag 20
- Ausschluss vom internationalen Schutz 19
- Ernsthafter Schaden 19
- Geschlechtsspezifische Verfolgung 19
- Individuelle Bedrohung 19
- Einschätzung der Glaubwürdigkeit / Beurteilung der Glaubwürdgkeit (AT) 18
- Tatsächliche Gefahr 18
- Verfahrensgarantien 18
- Verfolgungshandlungen 18
- Willkürliche Gewalt 18
- Antrag auf Rücknahme 17
- Herkunftsländerinformation 17
- Aberkennung des internationalen Schutzes 16
- Aufnahmebedingungen 15
- Familienangehörige/r 15
- Sicherer Drittstaat 15
- Kinderspezifische Erwägungen 14
- Unbegleitete minderjährige Person 14
- Haft 13
- Nicht-Zurückweisung 13
- Persönliche Befragung 13
- Politische Überzeugung 13
- Rückführung 13
- Terrorismus 13
- Unzulässiger Antrag 13
- Akteure, von denen eine Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden ausgehen 12
- Beweislast 12
- Humanitäre Erwägungen 12
- Religion 12
- Diskriminierung 11
- Erster Asylstaat 11
- Recht auf Einheit der Familie 11
- Schutz 11
- Schutzbedürftige Person 11
- Schwere nicht-politische Verbrecken 11
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit 11
- Antrag auf Aufnahme 10
- Relevante Fakten 10
- Aufgrund von Nachfluchtgründen anerkannter Flüchtling / ‚sur place'-Flüchtling (AT) 9
- Folter 9
- Handlungen gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen 9
- Rechtsberatung / Rechtsvertretung /Prozesskostenhilfe 9
- Wirksamer Zugang zu Asylverfahren 9
- Abhängige Person 8
- Begründungspflicht 8
- Kindeswohl 8
- Materielle Aufnahmebedingungen 8
- Verfahrensverzögerung 8
- Wegfall der Umstände 8
- Auslegung im Zweifelsfall zugunsten der betroffenen Person 7
- Bewaffneter Konflikt 7
- Kriegsverbrechen 7
- Wohlbegründete Furcht 7
- Akteure, die Schutz bieten können 6
- Familienzusammenführung 6
- Recht auf Gesundheit 6
- Beschleunigtes Verfahren 5
- Rechtskräftige Entscheidung 5
- Sexuelle Orientierung 5
- Verpflichtung der antragstellenden Person 5
- Zugang zum Arbeitsmarkt 5
- Ärztliche Atteste / medizinische Sachverständigengutachen 5
- Aufenthaltstitel 3
- Integrationsmaßnahmen 3
- Recht auf Bewegungsfreiheit 3
- Relevante Unterlagen 3
- Visum 3
- Dublin Transfer 2
- Effective access to procedures 2
- Günstigere Bestimmungen 2
- Herkunftsland 2
- Land des vorherigen gewöhnlichen Aufenthalts 2
- Offensichtlich unbegründeter Antrag 2
- Rasse 2
- Recht auf Bildung 2
- Sicheres Herkunftsland 2
- Staatenlose Person 2
- Wegfall des Schutzes 2
- Zwischenstaatlicher bewaffneter Konflikt 2
- Country of origin information 1
- Discrimination 1
- Effective remedy (right to) 1
- Exclusion from protection 1
- Individual assessment 1
- Inhuman or degrading treatment or punishment 1
- Material reception conditions 1
- Membership of a particular social group 1
- Menschenhandel 1
- Political Opinion 1
- Reception conditions 1
- Refugee Status 1
- Relevant Facts 1
- Request to take back 1
- Revocation of protection status 1
- Right to remain pending a decision (Suspensive effect) 1
- Rücknahme des Antrags auf Flüchtlingsschutz 1
- Sexual orientation 1
- Subsidiary Protection 1
- Terrorism 1
- Unaccompanied minor 1
- Unterbringungszentrum 1
- Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe 1
- Vorübergehender Schutz 1
- Weibliche Genitalverstümmelung 1
- Well-founded fear 1
- Zusammenführende Person 1
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- Afghanistan 37
- Iraq 26
- Russia 24
- Syria 19
- Turkey 18
- Russia (Chechnya) 12
- Iran 11
- Nigeria 8
- Pakistan 8
- Somalia 8
- Eritrea 5
- Unknown 5
- China 4
- Algeria 3
- Armenia 3
- Morocco 3
- Azerbaijan 2
- Cameroon 2
- Ethiopia 2
- Gambia 2
- Georgia 2
- Guinea 2
- Rwanda 2
- Sri Lanka 2
- Sudan 2
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- Ukraine 2
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- Germany 150
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