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Flüchtlingsanerkennung der Eltern wegen Eintretens für Demokratie, die Trennung von Staat und Religion und die Gleichberechtigung der Geschlechter in Afghanistan und die Verfolgung dieser Ziele auch durch Mitgliedschaft bzw. Unterstützung der Partei "Umfassende Bewegung für Demokratie und Fortschritt in Afghanistan".
Flüchtlingsanerkennung der Kinder wegen Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe. Eine solche Verfolgung stellt sogenannte Sippenverfolgung unter dem Aspekt der familiären Zugehörigkeit dar.
Drohungen von politischen Gegnern stellt nach § 60 Abs. 1 Satz 4 (c)...
Lediglich zur Bestimmung des Flüchtlingsbegriffs ist ein Konnex zwischen Verfolgungshandlung und Verfolgungsgrund erforderlich, nicht jedoch für die Beurteilung der Frage, ob eine Verfolgung(shandlung) und damit eine Grund gegen die Abweisung des Antrages auf internationalen Schutz im Flughafenverfahren vorgebracht wurde.
Zulässigkeit der Abschiebehaft bei drohender Abschiebung nach Griechenland, wenn die Haft noch vor dem Urteil des EGMR im Fall M.S.S. gegen Belgien und Griechenland, (Beschwerde-Nr. 30696/09) verhängt wurde und eine durchsetzbare Ausweisungsentscheidung besteht.
Kein Ausschluss von der Flüchtlingsanerkennung eines ehemaligen tschetschenischen Kämpfers, da allein die aktive Teilnahme am zweiten Tschetschenienkrieg nicht den Tatbestand eines Kriegsverbrechens erfüllt. Es bestehen keine Zweifel daran, dass es sich bei den seit 1999 anhaltenden Auseinandersetzungen in Tschetschenien um einen innerstaatlichen bewaffneten Konflikt im Sinne des Art. 8 IStGH-Statut handelt.
Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 2 AufenthG (Art. 15 (b) Qualifikationsrichtlinie, QRL) wegen allgemeiner Verfolgungsgefahr bei Abschiebung nach Syrien. Das Bundesamt selbst geht in seiner Gefährdungseinschätzung zwischenzeitlich weit über die derzeit noch herrschende Rechtsprechung vor allem der Obergerichte hinaus. Ein bestimmter Verfolgungsmodus lässt sich - bedingt durch die in Syrien herrschende Willkür und das in seinen Auswirkungen nicht abschätzbare Nebeneinander verschiedener Geheimdienste - nicht erkennen. Eine weitere Verschärfung der Situation ist nun auch im Zuge der...
Flüchtlingsanerkennung wegen in Afghanistan drohender Zwangsverheiratung. Bei den mit einer aufgenötigten Eheschließung einhergehenden Rechtsverletzungen, die insbesondere auch die Anwendung physischer und psychischer Gewalt mit einschließen, handelt es siich um eine schwerwiegende Verletzung grundlegender Menschenrechte im Sinne des Art. 9 Abs. 1 Buchstabe (b) Qualifikationsrichtlinie (QRL). Der afghanische Staat ist weder willens noch in der Lage, Schutz vor Verfolgung durch Familienangehörige in Fällen von Zwangsverheiratung zu bieten.
Zwar ist es grundsätzlich möglich, dass auch Männer aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit verfolgt werden. Für denselben Anlass kann jedoch keine geschlechtsspezifische Verfolgung für beide Geschlechter angenommen werden. Würde die Bestrafung wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs in Afghanistan sowohl als Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zum weiblichen als auch zum männlichen Geschlecht eingeordnet, wäre die gesamte Gesellschaft erfasst, die Abgrenzbarkeit ginge verloren. Daher keine Flüchtlingsanerkennung, aber Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 2 AufenthG.
Der Entscheidung Abdulla u.a., C 175/08 u.a., des Europäischen Gerichtshofs folgend setzt der Widerruf der Flüchtlingsanerkennung voraus, dass eine erhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung der Umstände eingetreten ist. Das ist der Fall, wenn die Umstände, die zur Anerkennung des Flüchtlingsstatus geführt haben, dauerhaft beseitigt wurden. Der anzuwendende Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Prognose einer möglichen zukünftigen Verfolgung ist für die Anerkennung und den Widerruf des Flüchtlingsstatus identisch, d.h. die Veränderung der Umstände muss danach bewertet werden, ob es...
Keine Flüchtlingsanerkennung für staatenlosen Kurden aus Syrien. Die Wiedereinreiseverweigerung für staatenlose Kurden ist nicht als politische Verfolgung anzusehen, da keine generelle Behördenpraxis in Syrien feststellbar ist, die in asylrelevanter Weise gegen die kurdische Volkszugehörigkeit gerichtet ist. Ob sich die Rechtspraxis des syrischen Staatsangehörigkeitsrechts und das Wiedereinreiseverbot in einem allgemeinen Sinne in eine restriktive Kurdenpolitik einfügt und siedlungspolitischen Zielen des syrischen Staates entgegenkommt, ist für die politische Verfolgung im Sinne des § 60...
Das Verwaltungsgericht gewährt den Flüchtlingsstatus für eine Frau, die der Gefahr der Zwangsheirat ausgesetzt war, wegen Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe (im Sinne von geschlechtsspezifischer Verfolgung).
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- Subsidiärer Schutz 50
- Überstellung nach der Dublin-Verordnung 47
- Verfolgungsgründe 44
- Interner Schutz 40
- Persönliche Umstände der antragstellenden Person 36
- Prüfung der Tatsachen und Umstände 35
- Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe 33
- Beweismaßstab 31
- Flüchtlingsstatus 31
- Zuständigkeit für Prüfung von Asylanträgen 27
- Frühere Verfolgung 26
- Wirksamer Rechtsbehelf (Recht auf) 25
- Individuelle Prüfung 23
- Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung 23
- Vorläufiges Aufenthaltsrecht (Aufschiebende Wirkung) 22
- Innerstaatlicher bewaffneter Konflikt 21
- Nicht-staatliche Akteure, von denen eine Verfolgung ausgeht 21
- Folgeantrag 20
- Ausschluss vom internationalen Schutz 19
- Ernsthafter Schaden 19
- Geschlechtsspezifische Verfolgung 19
- Individuelle Bedrohung 19
- Einschätzung der Glaubwürdigkeit / Beurteilung der Glaubwürdgkeit (AT) 18
- Tatsächliche Gefahr 18
- Verfahrensgarantien 18
- Verfolgungshandlungen 18
- Willkürliche Gewalt 18
- Antrag auf Rücknahme 17
- Herkunftsländerinformation 17
- Aberkennung des internationalen Schutzes 16
- Aufnahmebedingungen 15
- Familienangehörige/r 15
- Sicherer Drittstaat 15
- Kinderspezifische Erwägungen 14
- Unbegleitete minderjährige Person 14
- Haft 13
- Nicht-Zurückweisung 13
- Persönliche Befragung 13
- Politische Überzeugung 13
- Rückführung 13
- Terrorismus 13
- Unzulässiger Antrag 13
- Akteure, von denen eine Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden ausgehen 12
- Beweislast 12
- Humanitäre Erwägungen 12
- Religion 12
- Diskriminierung 11
- Erster Asylstaat 11
- Recht auf Einheit der Familie 11
- Schutz 11
- Schutzbedürftige Person 11
- Schwere nicht-politische Verbrecken 11
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit 11
- Antrag auf Aufnahme 10
- Relevante Fakten 10
- Aufgrund von Nachfluchtgründen anerkannter Flüchtling / ‚sur place'-Flüchtling (AT) 9
- Folter 9
- Handlungen gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen 9
- Rechtsberatung / Rechtsvertretung /Prozesskostenhilfe 9
- Wirksamer Zugang zu Asylverfahren 9
- Abhängige Person 8
- Begründungspflicht 8
- Kindeswohl 8
- Materielle Aufnahmebedingungen 8
- Verfahrensverzögerung 8
- Wegfall der Umstände 8
- Auslegung im Zweifelsfall zugunsten der betroffenen Person 7
- Bewaffneter Konflikt 7
- Kriegsverbrechen 7
- Wohlbegründete Furcht 7
- Akteure, die Schutz bieten können 6
- Familienzusammenführung 6
- Recht auf Gesundheit 6
- Beschleunigtes Verfahren 5
- Rechtskräftige Entscheidung 5
- Sexuelle Orientierung 5
- Verpflichtung der antragstellenden Person 5
- Zugang zum Arbeitsmarkt 5
- Ärztliche Atteste / medizinische Sachverständigengutachen 5
- Aufenthaltstitel 3
- Integrationsmaßnahmen 3
- Recht auf Bewegungsfreiheit 3
- Relevante Unterlagen 3
- Visum 3
- Dublin Transfer 2
- Effective access to procedures 2
- Günstigere Bestimmungen 2
- Herkunftsland 2
- Land des vorherigen gewöhnlichen Aufenthalts 2
- Offensichtlich unbegründeter Antrag 2
- Rasse 2
- Recht auf Bildung 2
- Sicheres Herkunftsland 2
- Staatenlose Person 2
- Wegfall des Schutzes 2
- Zwischenstaatlicher bewaffneter Konflikt 2
- Country of origin information 1
- Discrimination 1
- Effective remedy (right to) 1
- Exclusion from protection 1
- Individual assessment 1
- Inhuman or degrading treatment or punishment 1
- Material reception conditions 1
- Membership of a particular social group 1
- Menschenhandel 1
- Political Opinion 1
- Reception conditions 1
- Refugee Status 1
- Relevant Facts 1
- Request to take back 1
- Revocation of protection status 1
- Right to remain pending a decision (Suspensive effect) 1
- Rücknahme des Antrags auf Flüchtlingsschutz 1
- Sexual orientation 1
- Subsidiary Protection 1
- Terrorism 1
- Unaccompanied minor 1
- Unterbringungszentrum 1
- Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe 1
- Vorübergehender Schutz 1
- Weibliche Genitalverstümmelung 1
- Well-founded fear 1
- Zusammenführende Person 1
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- Afghanistan 37
- Iraq 26
- Russia 24
- Syria 19
- Turkey 18
- Russia (Chechnya) 12
- Iran 11
- Nigeria 8
- Pakistan 8
- Somalia 8
- Eritrea 5
- Unknown 5
- China 4
- Algeria 3
- Armenia 3
- Morocco 3
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