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Für den Ausschluss einer Person vom Flüchtlingsschutz aufgrund „schwerer nichtpolitischer Straftaten“ bzw. aufgrund von Handlungen gegen die „Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen“ reicht es nicht aus, wenn diese Person Unterstützer oder Mitglied einer als terroristisch eingestuften Organisation war. Es müssen schwerwiegende Gründe für die Annahme vorliegen, dass die Person an derartigen Verbrechen persönlich beteiligt war.
Indem der Asylgerichtshof nur einen Tag nach der Zustellung des Beschlusses über die Bestellung zur Rechtsberaterin die Beschwerde abwies, wurde dem Antragsteller keine angemessene Frist eingeräumt, um sich im Verfahren der rechtlichen Beratung und allfälligen Vertretung zu bedienen und ihm so verunmöglicht, seine Rechte im Verfahren effektiv wahrzunehmen.
Die Antragstellerin flüchtete zu ihrem Ehemann nach Österreich. Sie brachte keine eigenen Fluchtgründe wie etwa Probleme als Frau in Afghanistan vor, auch das Bundesasylamt ermittelte in diese Richtung nicht. Erst in der Beschwerde wurden Frauenspezifisches vorgebracht. Der Asylgerichtshof entschied, dass das Bundesasylamt bei augenscheinlichen, theoretisch asylrelevanten Umständen (wie das Geschlecht) auch ohne initiatives Vorbringen der Partei zu entsprechenden Ermittlungen verpflichtet sei.
Für die Feststellung der erforderlichen Gefahrendichte in einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt nach § 60 (7) (2) Aufenthaltsgesetz/Art. 15 (c) Qualifikationsrichtlinie bedarf es nicht nur der quantitativen Ermittlung des Tötungs- und Verletzungsrisikos. Erforderlich ist eine wertende Gesamtbetrachtung, die auch die medizinische Versorgungslage würdigt. Diese Frage ist für die vorliegende Entscheidung aber nicht erheblich, da für den Kläger nur ein geringes Risiko eines Schadens besteht.
Tibetern droht in China keine Gruppenverfolgung in Anknüpfung an ihre Volkszugehörigkeit. Individuelle Maßnahmen (hier: Vergewaltigung einer Tibeterin durch Sicherheitskräfte) stellen aber eine Vorverfolgung dar, weil sie an den Verfolgungsgrund der „Rasse“ anknüpfen.
Die Maßstäbe für die Verfolgungsprognose sind im Anerkennungs- und im Widerrufsverfahren identisch (Änderung der Rechtsprechung in Folge von Bundesverwaltungsgericht, 1. Juni 2011, 10 B 10.10 und 10 C 25.10). Die Frage, ob die Veränderung der Umstände in der Türkei so erheblich und nicht nur vorübergehend ist, dass eine Furcht vor Verfolgung nicht länger als begründet angesehen werden kann, ist nur individuell zu beantworten.
Somaliern droht wegen ihrer Clan-Zugehörigkeit und damit wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe von Seiten anderer Clans Gefahren für Leib und Leben, die von nicht-staatlichen Akteuren ausgehen. Schutz vor dieser Verfolgung bieten weder Staat, Parteien noch sonstige Organisationen. Eine innerstaatliche Fluchtalternative besteht nicht.
Flüchtlingsanerkennung für Homosexuellen aus Guinea wegen drohender Verfolgung durch Familienangehöriger und mangelnder Schutzbereitschaft staatlicher Stellen.
Dem Antragsteller ist subsidiärer Schutz zu gewähren, da in der Provinz Logar ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt herrscht. Interner Schutz in Kabul besteht nicht, da es dem Antragsteller nicht möglich wäre, sich eine Existenzgrundlage zu schaffen. Um seine Existenz zu sichern, wäre es ihm nicht möglich, auf Grundbesitz zurückzugreifen, den seine Familie in der Provinz Logar besessen hat.
Zum Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung eines ehemaligen PKK-Funktionärs (im Anschluss an EuGH, Bundesrepublik Deutschland gegen B. (C-57/09) und D (C-101/09), Urteil vom 9.11.2010).
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- Subsidiärer Schutz 50
- Überstellung nach der Dublin-Verordnung 47
- Verfolgungsgründe 44
- Interner Schutz 40
- Persönliche Umstände der antragstellenden Person 36
- Prüfung der Tatsachen und Umstände 35
- Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe 33
- Beweismaßstab 31
- Flüchtlingsstatus 31
- Zuständigkeit für Prüfung von Asylanträgen 27
- Frühere Verfolgung 26
- Wirksamer Rechtsbehelf (Recht auf) 25
- Individuelle Prüfung 23
- Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung 23
- Vorläufiges Aufenthaltsrecht (Aufschiebende Wirkung) 22
- Innerstaatlicher bewaffneter Konflikt 21
- Nicht-staatliche Akteure, von denen eine Verfolgung ausgeht 21
- Folgeantrag 20
- Ausschluss vom internationalen Schutz 19
- Ernsthafter Schaden 19
- Geschlechtsspezifische Verfolgung 19
- Individuelle Bedrohung 19
- Einschätzung der Glaubwürdigkeit / Beurteilung der Glaubwürdgkeit (AT) 18
- Tatsächliche Gefahr 18
- Verfahrensgarantien 18
- Verfolgungshandlungen 18
- Willkürliche Gewalt 18
- Antrag auf Rücknahme 17
- Herkunftsländerinformation 17
- Aberkennung des internationalen Schutzes 16
- Aufnahmebedingungen 15
- Familienangehörige/r 15
- Sicherer Drittstaat 15
- Kinderspezifische Erwägungen 14
- Unbegleitete minderjährige Person 14
- Haft 13
- Nicht-Zurückweisung 13
- Persönliche Befragung 13
- Politische Überzeugung 13
- Rückführung 13
- Terrorismus 13
- Unzulässiger Antrag 13
- Akteure, von denen eine Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden ausgehen 12
- Beweislast 12
- Humanitäre Erwägungen 12
- Religion 12
- Diskriminierung 11
- Erster Asylstaat 11
- Recht auf Einheit der Familie 11
- Schutz 11
- Schutzbedürftige Person 11
- Schwere nicht-politische Verbrecken 11
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit 11
- Antrag auf Aufnahme 10
- Relevante Fakten 10
- Aufgrund von Nachfluchtgründen anerkannter Flüchtling / ‚sur place'-Flüchtling (AT) 9
- Folter 9
- Handlungen gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen 9
- Rechtsberatung / Rechtsvertretung /Prozesskostenhilfe 9
- Wirksamer Zugang zu Asylverfahren 9
- Abhängige Person 8
- Begründungspflicht 8
- Kindeswohl 8
- Materielle Aufnahmebedingungen 8
- Verfahrensverzögerung 8
- Wegfall der Umstände 8
- Auslegung im Zweifelsfall zugunsten der betroffenen Person 7
- Bewaffneter Konflikt 7
- Kriegsverbrechen 7
- Wohlbegründete Furcht 7
- Akteure, die Schutz bieten können 6
- Familienzusammenführung 6
- Recht auf Gesundheit 6
- Beschleunigtes Verfahren 5
- Rechtskräftige Entscheidung 5
- Sexuelle Orientierung 5
- Verpflichtung der antragstellenden Person 5
- Zugang zum Arbeitsmarkt 5
- Ärztliche Atteste / medizinische Sachverständigengutachen 5
- Aufenthaltstitel 3
- Integrationsmaßnahmen 3
- Recht auf Bewegungsfreiheit 3
- Relevante Unterlagen 3
- Visum 3
- Dublin Transfer 2
- Effective access to procedures 2
- Günstigere Bestimmungen 2
- Herkunftsland 2
- Land des vorherigen gewöhnlichen Aufenthalts 2
- Offensichtlich unbegründeter Antrag 2
- Rasse 2
- Recht auf Bildung 2
- Sicheres Herkunftsland 2
- Staatenlose Person 2
- Wegfall des Schutzes 2
- Zwischenstaatlicher bewaffneter Konflikt 2
- Country of origin information 1
- Discrimination 1
- Effective remedy (right to) 1
- Exclusion from protection 1
- Individual assessment 1
- Inhuman or degrading treatment or punishment 1
- Material reception conditions 1
- Membership of a particular social group 1
- Menschenhandel 1
- Political Opinion 1
- Reception conditions 1
- Refugee Status 1
- Relevant Facts 1
- Request to take back 1
- Revocation of protection status 1
- Right to remain pending a decision (Suspensive effect) 1
- Rücknahme des Antrags auf Flüchtlingsschutz 1
- Sexual orientation 1
- Subsidiary Protection 1
- Terrorism 1
- Unaccompanied minor 1
- Unterbringungszentrum 1
- Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe 1
- Vorübergehender Schutz 1
- Weibliche Genitalverstümmelung 1
- Well-founded fear 1
- Zusammenführende Person 1
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- Afghanistan 37
- Iraq 26
- Russia 24
- Syria 19
- Turkey 18
- Russia (Chechnya) 12
- Iran 11
- Nigeria 8
- Pakistan 8
- Somalia 8
- Eritrea 5
- Unknown 5
- China 4
- Algeria 3
- Armenia 3
- Morocco 3
- Azerbaijan 2
- Cameroon 2
- Ethiopia 2
- Gambia 2
- Georgia 2
- Guinea 2
- Rwanda 2
- Sri Lanka 2
- Sudan 2
- Togo 2
- Ukraine 2
- Vietnam 2
- Angola 1
- Austria 1
- Belarus 1
- China (Tibet) 1
- Colombia 1
- Egypt 1
- Ivory Coast 1
- Kazakhstan 1
- Kosovo 1
- Lebanon 1
- Libya 1
- Mali 1
- Mongolia 1
- Sierra Leone 1
- Uganda 1
- Uzbekistan 1
- Venezuela 1
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- Germany 150
- Austria 58
- Switzerland 11
- Spain 3
- France 2
- Belgium 1
- Denmark 1
- United Kingdom 1