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1. Einem anerkannten Flüchtling darf der Aufenthaltstitel nur verweigert werden, wenn er aus schwerwiegenden Gründen als Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist.
2. Ob einem Flüchtling der Aufenthaltstitel wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verweigert werden darf, lässt sich nur nach einer umfassenden und konkreten Prüfung der Aktivitäten der Vereinigung und der Aktivitäten des Ausländers aufgrund einer tatrichterlichen wertenden Gesamtbetrachtung entscheiden (im Anschluss an das Urteil vom 15. März 2005 - BVerwG 1 C 26.03 -...
1.Die Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings darf nur unter den Voraussetzungen des Art. 21 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 oder denjenigen des Art. 24 Abs. 1 der Qualifikationsrichtlinie erfolgen.
2. Zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung i.S.v. Art. 24 Abs. 1 der Qualifikationsrichtlinie setzen bei einer Unterstützung des internationalen Terrorismus keine herausragenden Handlungen von außergewöhnlicher Gefährlichkeit voraus; vielmehr können auch nicht besonders hervorgehobene Beiträge eines Sympathisanten genügen, wenn sie sich durch ein hohes Maß an Kontinuität...
Der Verfassungsgerichtshof legt seine Ansicht zur Natur der in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (CGEU) enthaltenen Rechte bzw. Grundsätze und zur Zuständigkeit für die Entscheidung über Auslegungsfragen im Zusammenhang mit der CGEU dar. Er bejaht die Frage, ob die CGEU insbesondere Art 47 CGEU in Asylverfahren anwendbar ist, wenn auch im konkreten Fall keine derartige Verletzung festgestellt wurde.
1. Die konkrete Gefahr unmenschlicher Behandlung bzw. Bestrafung durch die Taliban wegen Desertion aus einem ihrer Ausbildungslager nach Zwangsrekrutierung kann ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 2 AufenthG (Art. 15 lit. b QRL) hinsichtlich Afghanistans begründen.
2. Gezielte kriminelle Gewalt wird von Art. 15 lit. b QRL (§ 60 Abs. 2 AufenthG) umfasst, nicht dagegen von Art. 15 lit. c QRL (§ 60 Abs. 7 S. 2 AufenthG), weil insoweit keine spezifische Gefahr eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts, d.h. keine "willkürliche Gewalt" vorliegt.
1. Veränderungen im Heimatland sind nur dann hinreichend erheblich und dauerhaft, wenn die Furcht des Flüchtlings vor Verfolgung nicht länger als begründet angesehen werden kann.
2. Beim Flüchtlingsschutz existiert für die Verfolgungs-prognose ein einheitlicher Wahrscheinlichkeitsmaßstab, angelehnt an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr abstellt ("real risk"); das entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit.
1. Veränderungen im Heimatland sind nur dann hinreichend erheblich und dauerhaft, wenn die Furcht des Flüchtlings vor Verfolgung nicht länger als begründet angesehen werden kann.
2. Beim Flüchtlingsschutz existiert für die Verfolgungs-prognose ein einheitlicher Wahrscheinlichkeitsmaßstab, angelehnt an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr abstellt ("real risk"); das entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit.
1. Ist einem iranischen Staatsangehörigen wegen der Weigerung iranischer Stellen, ihm Personalpapiere auszustellen, verwehrt, einen Schulabschluss zu erwerben und eine staatliche Schule zu besuchen, stellt dies eine erhebliche diskriminierende administrative Maßnahme i.S.d. Art. 9 Abs. 2 der Qualifikationsrichtlinie dar.
2. Das Recht auf eine angemessene und der Begabung des Kindes entsprechende Bildung ist in der Völkerrechtsgemeinschaft als Menschenrecht anerkannt.
Entgegen dem Wortlaut des entsprechenden Österreichischen Gesetzes ist die in jedem Fall zu erfolgende Erlassung eines mindestens 18-monatigen Einreiseverbotes gemeinsam mit einem Rückkehrverbot ohne vorangehende Einzelfallprüfung nicht mit der Rückführungsrichtlinie vereinbar.
Nach sechseinhalb Jahren in einem einzigen Asylverfahren wurden die in Österreich gut integrierten AntragsstellerInnen, eine Familie mit drei Kindern, auch vom Asylgerichtshof nach Armenien ausgewiesen. Der Verfassungsgerichtshof hob diese Entscheidung wegen Verletzung von Art 8 der Europäischen Menschenrechtekonvention auf. Die begründete er vor allem damit, dass die Integration der Kinder nur unzureichend gewichtet wurde.
Infolge von sechs Verurteilungen wegen minderschwerer Eigentumsdelikte wurde dem Antragssteller der subsidiäre Schutz aberkannt, da er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen würde. Der Verfassungsgerichtshof hob diese Entscheidung als verfassungswidrig auf: Der Asylgerichtshof habe die entsprechende nationale Bestimmung nicht richtlinienkonform interpretiert, da die begangenen Delikte nicht von der von Art 17 Qualifikationsrichtlinie geforderten Schwere seien.
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- Subsidiärer Schutz 50
- Überstellung nach der Dublin-Verordnung 47
- Verfolgungsgründe 44
- Interner Schutz 40
- Persönliche Umstände der antragstellenden Person 36
- Prüfung der Tatsachen und Umstände 35
- Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe 33
- Beweismaßstab 31
- Flüchtlingsstatus 31
- Zuständigkeit für Prüfung von Asylanträgen 27
- Frühere Verfolgung 26
- Wirksamer Rechtsbehelf (Recht auf) 25
- Individuelle Prüfung 23
- Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung 23
- Vorläufiges Aufenthaltsrecht (Aufschiebende Wirkung) 22
- Innerstaatlicher bewaffneter Konflikt 21
- Nicht-staatliche Akteure, von denen eine Verfolgung ausgeht 21
- Folgeantrag 20
- Ausschluss vom internationalen Schutz 19
- Ernsthafter Schaden 19
- Geschlechtsspezifische Verfolgung 19
- Individuelle Bedrohung 19
- Einschätzung der Glaubwürdigkeit / Beurteilung der Glaubwürdgkeit (AT) 18
- Tatsächliche Gefahr 18
- Verfahrensgarantien 18
- Verfolgungshandlungen 18
- Willkürliche Gewalt 18
- Antrag auf Rücknahme 17
- Herkunftsländerinformation 17
- Aberkennung des internationalen Schutzes 16
- Aufnahmebedingungen 15
- Familienangehörige/r 15
- Sicherer Drittstaat 15
- Kinderspezifische Erwägungen 14
- Unbegleitete minderjährige Person 14
- Haft 13
- Nicht-Zurückweisung 13
- Persönliche Befragung 13
- Politische Überzeugung 13
- Rückführung 13
- Terrorismus 13
- Unzulässiger Antrag 13
- Akteure, von denen eine Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden ausgehen 12
- Beweislast 12
- Humanitäre Erwägungen 12
- Religion 12
- Diskriminierung 11
- Erster Asylstaat 11
- Recht auf Einheit der Familie 11
- Schutz 11
- Schutzbedürftige Person 11
- Schwere nicht-politische Verbrecken 11
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit 11
- Antrag auf Aufnahme 10
- Relevante Fakten 10
- Aufgrund von Nachfluchtgründen anerkannter Flüchtling / ‚sur place'-Flüchtling (AT) 9
- Folter 9
- Handlungen gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen 9
- Rechtsberatung / Rechtsvertretung /Prozesskostenhilfe 9
- Wirksamer Zugang zu Asylverfahren 9
- Abhängige Person 8
- Begründungspflicht 8
- Kindeswohl 8
- Materielle Aufnahmebedingungen 8
- Verfahrensverzögerung 8
- Wegfall der Umstände 8
- Auslegung im Zweifelsfall zugunsten der betroffenen Person 7
- Bewaffneter Konflikt 7
- Kriegsverbrechen 7
- Wohlbegründete Furcht 7
- Akteure, die Schutz bieten können 6
- Familienzusammenführung 6
- Recht auf Gesundheit 6
- Beschleunigtes Verfahren 5
- Rechtskräftige Entscheidung 5
- Sexuelle Orientierung 5
- Verpflichtung der antragstellenden Person 5
- Zugang zum Arbeitsmarkt 5
- Ärztliche Atteste / medizinische Sachverständigengutachen 5
- Aufenthaltstitel 3
- Integrationsmaßnahmen 3
- Recht auf Bewegungsfreiheit 3
- Relevante Unterlagen 3
- Visum 3
- Dublin Transfer 2
- Effective access to procedures 2
- Günstigere Bestimmungen 2
- Herkunftsland 2
- Land des vorherigen gewöhnlichen Aufenthalts 2
- Offensichtlich unbegründeter Antrag 2
- Rasse 2
- Recht auf Bildung 2
- Sicheres Herkunftsland 2
- Staatenlose Person 2
- Wegfall des Schutzes 2
- Zwischenstaatlicher bewaffneter Konflikt 2
- Country of origin information 1
- Discrimination 1
- Effective remedy (right to) 1
- Exclusion from protection 1
- Individual assessment 1
- Inhuman or degrading treatment or punishment 1
- Material reception conditions 1
- Membership of a particular social group 1
- Menschenhandel 1
- Political Opinion 1
- Reception conditions 1
- Refugee Status 1
- Relevant Facts 1
- Request to take back 1
- Revocation of protection status 1
- Right to remain pending a decision (Suspensive effect) 1
- Rücknahme des Antrags auf Flüchtlingsschutz 1
- Sexual orientation 1
- Subsidiary Protection 1
- Terrorism 1
- Unaccompanied minor 1
- Unterbringungszentrum 1
- Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe 1
- Vorübergehender Schutz 1
- Weibliche Genitalverstümmelung 1
- Well-founded fear 1
- Zusammenführende Person 1
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- Afghanistan 37
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