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Auch wenn ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling gemeinsam mit einem volljährigen Bruder (Schwester) einreist, ist für diesen Art 6 Dublin II-Verordnung anwendbar und im Sinne des Urteils des EuGH vom 06.06.2013, Rs. C-648/11 der jeweilige Staat des Asylantrags zuständig. Betreffend den begleitenden volljährigen Bruder (Schwester) ist aufgrund der familiären Bindung vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch zu machen, um eine Verletzung von Art 8 EMRK zu vermeiden.
Bei der für den subsidiären Schutz erforderlichen Gefahrenprognose ist bei einem nicht landesweiten bewaffneten Konflikt auf den tatsächlichen Zielort des Ausländers bei einer Rückkehr abzustellen. Kommt die Herkunftsregion des Ausländers als Zielort wegen der dem Ausländer dort drohenden Gefahr nicht in Betracht, kann er nur unter den Voraussetzungen des Art. 8 der Qualifikationsrichtlinie auf eine andere Region des Landes verwiesen werden.
Gründe für die Erstreckung einer Frist zur Ausreise können sowohl jene sein, die im Inland bestehen, als auch jene, die im Ausland bestehen oder sonst einer Ausreise innerhalb der Frist entgegenstehen. Auch Probleme, die typischerweise auf ehemalige Asylwerber zutreffen, nämlich die lange Abwesenheit im Herkunftsstaat, die dortigen Umstände, so etwa der Wegfall des sozialen Netzwerks in Folge jahrelanger Abwesenheit, sind als besondere Umstände zu betrachten, die eine Verlängerung der Frist zur Ausreise erforderlich machen.
Zwar ist...
Ein Schubhäftling hat ein grundsätzliches Recht auf Besuchsempfang -auch in Bezug auf JournalistInnen -und ist das Unterbinden dieses Besuchsrechts für den Häftling mit Beschwerde an den Unabhängigen Verwaltungssenat anfechtbar. Einem Journalisten hingegen, dem der Besuch zu einem Schubhäftling verweigert wurde, mangelt es an einer Beschwerdelegitimation, u.a. weil die Informationen, die ein Schubhäftling vermitteln könnte, nicht öffentlich zugänglich sind und demnach nach Art 10 EMRK keine staatliche Verpflichtung zur Ermöglichung des Zugangs zu diesen Informationen durch Gestattung des...
Wegen einer Verletzung des Rechtes auf Achtung des Privatlebens wurde die Ausweisung der AntragstellerInnen auf Dauer für unzulässig erklärt. In der Begründung zu Art 8 ERMK betonte der Asylgerichthof die Bedeutung von Erkrankungen und deren Behandlung (außerhalb von Art 3 EMRK) im Aufnahmeland und nahm dabei auch Bezug auf die nachteiligen Folgen des Abbruches der Psychotherapie der antragstellenden Mutter für das Kind. Unter Verweis auf das Kindeswohl stellte der Asylgerichtshof klar, dass bei Kindern eine Verwurzelung im Aufnahmeland rascher als bei Erwachsenen erfolgen könne,...
Grundsätzlich haben beide Elternteile einen Anspruch auf Nachzug zu einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling.
Der Anspruch auf Nachzug der Eltern besteht nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Kind volljährig wird.
Eltern können den Anspruch auf ein Visum mit Hilfe eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz vor Erreichen der Volljährigkeit des Kindes durchsetzen.
Unter Hinweis auf die direkte Anwendbarkeit der Qualifikationsrichtlinie (Artikel 28, 29, Erwägungsgrund 34) spricht das Arbeits- und Sozialgericht Wien aus, dass die Verweigerung des Pflegegeldes für subsidiär Schutzberechtigte nicht zulässig ist. Die subsidiär Schutzberechtigten (mindestens) zu gewährenden Kernleistungen würden zumindest die Unterstützung bei Krankheit umfassen, wobei nach Gemeinschaftsrecht das österreichische Pflegegeld eine solche Unterstützung bei Krankheit darstelle.
Auch in Verfahren zur Erlassung einer Rückkehrentscheidung ist die Europäische Grundrechtecharta anwendbar und besteht eine Verhandlungspflicht. Bei einem nicht rechtskundig vertretenen Antragsteller besteht auch in jenen Fällen, in denen nicht ausdrücklich ein Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gestellt wurde, eine derartige Verpflichtung. Dies gilt insbesondere bei der Beurteilung zu Fragen betreffend das Privat- und Familienleben in Österreich.
Fremden, die einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, können nicht als unrechtmäßig im Land aufhältige Personen in Schubhaft genommen werden.
Wurde im Überstellungsstaat ein neuerlicher Antrag auf internationalen Schutz gestellt, so kommt dem Antragsteller nach der Dublin II-Verordnung wieder die Stellung eines Asylwerbers zu. Der (wieder-)aufnehmende Staat hat den in einem anderen Mitgliedstaat gestellten Asylantrag sei es auch ein „Folgeantrag", einer Prüfung zuzuführen.
Es liegt ein Verstoß gegen Art 47 (2) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vor, wenn eine Verhandlung vor dem Asylgerichtshof unterbleibt, obwohl der Sachverhalt nicht hinreichend geklärt ist. Bloß allgemeine Ausführungen ohne Bezugnahme zum konkreten Fall stellen keine hinreichende Begründung für die Unglaubwürdigkeit des Vorbringens dar.
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- Subsidiärer Schutz 50
- Überstellung nach der Dublin-Verordnung 47
- Verfolgungsgründe 44
- Interner Schutz 40
- Persönliche Umstände der antragstellenden Person 36
- Prüfung der Tatsachen und Umstände 35
- Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe 33
- Beweismaßstab 31
- Flüchtlingsstatus 31
- Zuständigkeit für Prüfung von Asylanträgen 27
- Frühere Verfolgung 26
- Wirksamer Rechtsbehelf (Recht auf) 25
- Individuelle Prüfung 23
- Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung 23
- Vorläufiges Aufenthaltsrecht (Aufschiebende Wirkung) 22
- Innerstaatlicher bewaffneter Konflikt 21
- Nicht-staatliche Akteure, von denen eine Verfolgung ausgeht 21
- Folgeantrag 20
- Ausschluss vom internationalen Schutz 19
- Ernsthafter Schaden 19
- Geschlechtsspezifische Verfolgung 19
- Individuelle Bedrohung 19
- Einschätzung der Glaubwürdigkeit / Beurteilung der Glaubwürdgkeit (AT) 18
- Tatsächliche Gefahr 18
- Verfahrensgarantien 18
- Verfolgungshandlungen 18
- Willkürliche Gewalt 18
- Antrag auf Rücknahme 17
- Herkunftsländerinformation 17
- Aberkennung des internationalen Schutzes 16
- Aufnahmebedingungen 15
- Familienangehörige/r 15
- Sicherer Drittstaat 15
- Kinderspezifische Erwägungen 14
- Unbegleitete minderjährige Person 14
- Haft 13
- Nicht-Zurückweisung 13
- Persönliche Befragung 13
- Politische Überzeugung 13
- Rückführung 13
- Terrorismus 13
- Unzulässiger Antrag 13
- Akteure, von denen eine Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden ausgehen 12
- Beweislast 12
- Humanitäre Erwägungen 12
- Religion 12
- Diskriminierung 11
- Erster Asylstaat 11
- Recht auf Einheit der Familie 11
- Schutz 11
- Schutzbedürftige Person 11
- Schwere nicht-politische Verbrecken 11
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit 11
- Antrag auf Aufnahme 10
- Relevante Fakten 10
- Aufgrund von Nachfluchtgründen anerkannter Flüchtling / ‚sur place'-Flüchtling (AT) 9
- Folter 9
- Handlungen gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen 9
- Rechtsberatung / Rechtsvertretung /Prozesskostenhilfe 9
- Wirksamer Zugang zu Asylverfahren 9
- Abhängige Person 8
- Begründungspflicht 8
- Kindeswohl 8
- Materielle Aufnahmebedingungen 8
- Verfahrensverzögerung 8
- Wegfall der Umstände 8
- Auslegung im Zweifelsfall zugunsten der betroffenen Person 7
- Bewaffneter Konflikt 7
- Kriegsverbrechen 7
- Wohlbegründete Furcht 7
- Akteure, die Schutz bieten können 6
- Familienzusammenführung 6
- Recht auf Gesundheit 6
- Beschleunigtes Verfahren 5
- Rechtskräftige Entscheidung 5
- Sexuelle Orientierung 5
- Verpflichtung der antragstellenden Person 5
- Zugang zum Arbeitsmarkt 5
- Ärztliche Atteste / medizinische Sachverständigengutachen 5
- Aufenthaltstitel 3
- Integrationsmaßnahmen 3
- Recht auf Bewegungsfreiheit 3
- Relevante Unterlagen 3
- Visum 3
- Dublin Transfer 2
- Effective access to procedures 2
- Günstigere Bestimmungen 2
- Herkunftsland 2
- Land des vorherigen gewöhnlichen Aufenthalts 2
- Offensichtlich unbegründeter Antrag 2
- Rasse 2
- Recht auf Bildung 2
- Sicheres Herkunftsland 2
- Staatenlose Person 2
- Wegfall des Schutzes 2
- Zwischenstaatlicher bewaffneter Konflikt 2
- Country of origin information 1
- Discrimination 1
- Effective remedy (right to) 1
- Exclusion from protection 1
- Individual assessment 1
- Inhuman or degrading treatment or punishment 1
- Material reception conditions 1
- Membership of a particular social group 1
- Menschenhandel 1
- Political Opinion 1
- Reception conditions 1
- Refugee Status 1
- Relevant Facts 1
- Request to take back 1
- Revocation of protection status 1
- Right to remain pending a decision (Suspensive effect) 1
- Rücknahme des Antrags auf Flüchtlingsschutz 1
- Sexual orientation 1
- Subsidiary Protection 1
- Terrorism 1
- Unaccompanied minor 1
- Unterbringungszentrum 1
- Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe 1
- Vorübergehender Schutz 1
- Weibliche Genitalverstümmelung 1
- Well-founded fear 1
- Zusammenführende Person 1
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- Afghanistan 37
- Iraq 26
- Russia 24
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